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   BSG, 23.04.2020 - B 9 SB 56/19 B   

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https://dejure.org/2020,11522
BSG, 23.04.2020 - B 9 SB 56/19 B (https://dejure.org/2020,11522)
BSG, Entscheidung vom 23.04.2020 - B 9 SB 56/19 B (https://dejure.org/2020,11522)
BSG, Entscheidung vom 23. April 2020 - B 9 SB 56/19 B (https://dejure.org/2020,11522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Feststellung eines Grades der Behinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.03.2017 - B 5 RE 15/16 B

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

    Auszug aus BSG, 23.04.2020 - B 9 SB 56/19 B
    Ein Beschwerdeführer hat daher den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und dabei insbesondere den Schritt darzustellen, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage(n) notwendig macht ( BSG Beschluss vom 29.3.2017 - B 5 RE 15/16 B - juris RdNr 9) .

    Deshalb kann die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht zugelassen werden, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage erheblich sein würde, noch nicht festgestellt hat und damit nur die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht und nach weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden kann (stRspr, zB BSG Beschluss vom 29.3.2017 - B 5 RE 15/16 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B - juris RdNr 6) .

  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 23.04.2020 - B 9 SB 56/19 B
    Kann mangels entsprechenden Vortrags aber nicht ausgeschlossen werden, dass ein geltend gemachter Anspruch oder eine begehrte Feststellung unabhängig vom Ergebnis der angestrebten rechtlichen Klärung womöglich am Fehlen (auch nur) einer weiteren Voraussetzung scheitern müsste, fehlt es an der Darlegung der Entscheidungserheblichkeit und damit der Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage(n) (vgl BSG Beschluss vom 29.6.2011 - B 5 R 134/11 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 30.8.2004 - B 2 U 401/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 3) .
  • BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren, Darlegung der

    Auszug aus BSG, 23.04.2020 - B 9 SB 56/19 B
    Deshalb kann die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht zugelassen werden, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage erheblich sein würde, noch nicht festgestellt hat und damit nur die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht und nach weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden kann (stRspr, zB BSG Beschluss vom 29.3.2017 - B 5 RE 15/16 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 30.11.2017 - B 9 V 35/17 B

    Versorgung nach dem OEG ; Divergenz der Rechtsprechung; Gegenüberstellung sich

    Auszug aus BSG, 23.04.2020 - B 9 SB 56/19 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl Senatsbeschluss vom 31.1.2018 - B 9 V 63/17 B - juris RdNr 6; Senatsbeschluss vom 30.11.2017 - B 9 V 35/17 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 31.01.2018 - B 9 V 63/17 B

    Erstattung von Versorgungsleistungen nach dem OEG

    Auszug aus BSG, 23.04.2020 - B 9 SB 56/19 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl Senatsbeschluss vom 31.1.2018 - B 9 V 63/17 B - juris RdNr 6; Senatsbeschluss vom 30.11.2017 - B 9 V 35/17 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 24.06.1998 - B 9 VG 2/98 B

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 23.04.2020 - B 9 SB 56/19 B
    Ob eine Rechtsfrage im angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig ist, kann zudem generell nur auf der Grundlage der bereits vom LSG getroffenen Feststellungen beantwortet werden (Senatsbeschluss vom 24.6.1998 - B 9 VG 2/98 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 29.06.2011 - B 5 R 134/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Darlegung der

    Auszug aus BSG, 23.04.2020 - B 9 SB 56/19 B
    Kann mangels entsprechenden Vortrags aber nicht ausgeschlossen werden, dass ein geltend gemachter Anspruch oder eine begehrte Feststellung unabhängig vom Ergebnis der angestrebten rechtlichen Klärung womöglich am Fehlen (auch nur) einer weiteren Voraussetzung scheitern müsste, fehlt es an der Darlegung der Entscheidungserheblichkeit und damit der Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage(n) (vgl BSG Beschluss vom 29.6.2011 - B 5 R 134/11 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 30.8.2004 - B 2 U 401/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 3) .
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